Im milliardenschweren Streit um die Bezahlung von FFP2-Masken hat das Bundesgesundheitsministerium eine Niederlage einstecken müssen. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit (6 U 101/23) und vertrat damit eine andere Haltung als das Bonner Landgericht, das in erster Instanz keine Zahlungspflicht gesehen hatte.
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