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Karlsruhe: Unzulässige Bankgebühren - Was bekommen Kunden zurück?

Karlsruhe

Unzulässige Bankgebühren - Was bekommen Kunden zurück?

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    Wenn die Bank die Gebühren erheben will, braucht sie dafür die aktive Zustimmung des Kunden. (Archivbild)
    Wenn die Bank die Gebühren erheben will, braucht sie dafür die aktive Zustimmung des Kunden. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/zb/dpa

    Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für ihr Girokonto monatlich Kontoführungsgebühren. Wenn ihre Bank oder Sparkasse die Gebühren erhöhen will, muss sie dafür zunächst die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen. In der Vergangenheit war das nicht immer der Fall. Nicht zum ersten Mal stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um unzulässige Bankgebühren die Rechte der Kunden. Worum es diesmal in Karlsruhe ging:

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