Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

München: Urteil: Gendern bei Lebenserwartungs-Rechnung erlaubt

München

Urteil: Gendern bei Lebenserwartungs-Rechnung erlaubt

    • |
    • |

    Der Bundesfinanzhof hat der Einführung einer für Männer und Frauen gleichermaßen geltenden Einheitssterbetafel in Deutschland eine Absage erteilt. In einem Revisionsverfahren um die großzügige Schenkung eines Unternehmers an seine Kinder urteilte der II. Senat, dass die üblichen geschlechtsspezifischen Sterbetafeln nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden