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Belege gefordert: Produktwerbung mit Umweltaussagen wird strenger geregelt

Belege gefordert

Produktwerbung mit Umweltaussagen wird strenger geregelt

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    Kanzler Friedrich Merz und die Justizministerin Stefanie Hubig im Kabinett.
    Kanzler Friedrich Merz und die Justizministerin Stefanie Hubig im Kabinett. Foto: Michael Kappeler/dpa

    Für Produktwerbung mit allgemeinen Umweltaussagen wie «nachhaltig» oder «umweltfreundlich» wird es künftig strengere Regeln geben. Solche Beschreibungen sollen nur noch erlaubt sein, wenn sie auch belegt werden können. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist bis Ende September kommenden Jahres.

    Diese Umweltaussagen dürfen auch nicht auf das gesamte Produkt bezogen verwendet werden, wenn sie tatsächlich nur auf einen Teil des damit beworbenen Produkts zutreffen. Zudem muss Werbeaussagen wie «bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig» künftig ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein, wie das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte.

    Werbung mit Umweltaussagen muss belegbar sein

    «Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können», sagte Ministerin Stefanie Hubig (SPD). «Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine informierte Kaufentscheidung treffen wollen.» Es sei aber auch im Interesse aller redlichen Unternehmen, die mit zutreffenden Aussagen bei den Verbrauchern punkten wollten.

    Besonders strenge Regeln gelten laut Ministerium für die Werbung mit Aussagen zum CO2-Ausstoß. So wird künftig das Bewerben eines Produkts mit Aussagen wie «klimaneutral» nicht mehr zulässig sein, wenn die angebliche Klimaneutralität durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird.

    Keine Selbstzertifizierung für Nachhaltigkeitssiegel mehr

    Selbstzertifizierungen für Nachhaltigkeitssiegel, die ökologische oder soziale Merkmale eines Produkts, eines Verfahrens oder einer Geschäftstätigkeit hervorheben, werden künftig nicht mehr möglich sein. Vielmehr sollen solche Siegel von staatlichen Stellen festgesetzt werden oder auf Zertifizierungssystemen beruhen, die eine Überprüfung durch Dritte vorsehen.

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