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Nicht nur Kindergeld-Erhöhung: Diese Verbesserungen kommen 2025 für Familien

Kindergeld

Nicht nur Kindergeld-Erhöhung: Diese Verbesserungen kommen 2025 für Familien

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    Familien profitieren 2025 von verschiedenen Verbesserungen.
    Familien profitieren 2025 von verschiedenen Verbesserungen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Kinder haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund werden Familien besonders gefördert. Leistungen wie das Kindergeld, das Elterngeld oder der Kinderzuschlag spiegeln das wider. Auch im Entwurf des Bundeshaushalts für 2025, den das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 beschlossen hat, zeigt sich das. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen demnach für dieses Jahr rund 14,44 Milliarden Euro zur Verfügung. Wie das Ministerium online auf bmfsfj.de erklärt, steigt der Etat damit im Vergleich zu 2024 um etwa vier Prozent.

    „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs“, sagt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Das dürfte auch Familien freuen, denn ab 2025 stehen in diesem Zusammenhang einige Leistungsverbesserungen an. Welche das sind, lesen Sie hier.

    Kindergeld und Co.: Was verbessert sich 2025 für Familien?

    Kinder, Jugendliche und Familien erhalten 2025 laut der Bundesregierung konkrete Leistungsverbesserungen. Dabei handelt es sich um Erhöhungen folgender Leistungen:

    • Kindergeld
    • Kindersofortzuschlag
    • Kinderfreibeträge

    Kindergeld 2025: Was ändert sich für Familien?

    Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung von Kindern absichern. Laut dem Familienportal des Bundes gilt das ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag. Allerdings ist es in bestimmten Fällen auch möglich, Kindergeld für volljährige Kinder zu bekommen. Seit dem 1. Januar 2023 liegt das Kindergeld pro Kind bei 250 Euro. Ausgezahlt wird es monatlich.

    Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2025 gestiegen. Familien erhalten pro Kind und Monat fünf Euro mehr, also 255 Euro. Laut Bundesfamilienministerium passiert das automatisch und muss nicht beantragt werden. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge soll das Kindergeld im Jahr 2026 außerdem erneut erhöht werden - dann um vier Euro auf 259 Euro. Das gehe aus einem Schreiben zum Gesetzentwurf des Bundeshaushalts 2025 hervor.

    Kindersofortzuschlag 2025: Einkommensschwache Familien erhalten fünf Euro mehr

    Genau wie das Kindergeld wurde auch der Kindersofortzuschlag laut dem BMFSFJ zum 1. Januar 2025 um fünf Euro erhöht. Statt bisher 20 Euro pro Kind und Monat, erhalten berechtigte Familien dann 25 Euro.

    Nicht zu verwechseln ist der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag. Der Kindersofortzuschlag wird laut dem Bundesfamilienministerium seit 1. Juli 2022 an von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezahlt. Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder andere Leistungen erhalten, müssen daher keinen gesonderten Antrag stellen.

    Der Kinderzuschlag hingegen ist eine eigene Leistung, die sich an Familien richtet, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags wird individuell berechnet, laut der Bundesagentur für Arbeit werden jedoch maximal 292 Euro pro Kind und Monat gezahlt. Darin ist der Betrag für den Sofortzuschlag bereits enthalten. Der Maximalbetrag ist laut Bundesagentur für Arbeit dementsprechend zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 297 Euro gestiegen. Da die Leistung zuletzt vermehrt in Anspruch genommen wurde, sind im Bundeshaushalt 2025 laut dem BMFSFJ rund 3,3 Milliarden Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Der Bundesregierung zufolge sind das über eine Milliarde Euro zusätzlich.

    Kinderfreibetrag 2025: Wie hoch ist er ab Januar?

    Für Eltern mit höheren Einkommen kann sich eine steuerliche Entlastung in Form des Kinderfreibetrags laut dem Familienportal mehr lohnen als das Kindergeld. Ob der Kinderfreibetrag tatsächlich günstiger ist, prüft das Finanzamt individuell und automatisch. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Für 2024 lag der Kinderfreibetrag bei 6384 Euro. Hinzu kam der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 Euro. Insgesamt hatten deutsche Eltern also Freibeträge in Höhe von 9312 Euro. Um diesen Betrag verringert sich das zu versteuernde Einkommen der Eltern. Die Steuerlast wird also geringer.

    Der Bundesregierung zufolge sind die Kinderfreibeträge 2025 auf insgesamt 9600 Euro gestiegen. Im Jahr 2026 sollen sie abermals erhöht werden. Dann liegen sie bei aktuell geplanten 9756 Euro.

    Übrigens: Das Elterngeld steigt zwar 2025 nicht, aber mit rund 7,8 Milliarden Euro macht es laut dem Bundesfamilienministerium in diesem Jahr weiterhin die größte Leistung des Ministeriums aus.

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