Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-Käufen deutlich erleichtern und damit die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken. Künftig müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Der Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. «Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein», heißt es dazu im Gesetzentwurf. «Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.»
Ministerin: Widerruf muss so leicht wie Bestellen im Internet sein
Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, diese Lösung mache das Leben für die Menschen einfacher. «Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.» Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. «Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven.»
Finanzdienstleister müssen Produkte besser erklären
Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften per Internet oder Telefon vor. So müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Kunden künftig angemessen über die Produkte und ihre Folgen aufklären. Dies soll bewirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge auf der Basis eines guten Informationsstandes abschließen. Kunden können außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
Ewiges Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen wird abgeschafft
Mit dem neuen Gesetz wird zudem das sogenannte ewige Widerrufsrecht bei Verträgen für Finanzdienstleistungen abgeschafft. Künftig soll ein solcher Vertrag höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können, wenn die Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Bei Lebensversicherungen verdoppelt sich die Frist auf 24 Monate und 30 Tage.
Bislang konnten Verträge über Finanzdienstleistungen unbeschränkt widerrufen werden, falls ein Anbieter seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hatte. Dafür reichten laut Ministerium schon nebensächliche Verstöße.
Manipulative Online-Designs werden verboten
Beim Online-Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen sollen die Verbraucher zudem besser vor manipulativen Designs geschützt werden. Nach einer ebenfalls vom Kabinett beschlossenen Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll es künftig unzulässig sein, eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, die für das Unternehmen vorteilhaft ist, optisch gegenüber anderen Auswahlmöglichkeiten hervorzuheben. Das soll laut Ministerium insbesondere für sogenannte Zustimmungs-Buttons gelten. Unzulässig soll es ferner sein, eine für Verbraucher günstige Entscheidung anderweitig zu erschweren, etwa durch lange Online-Klickpfade.
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