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Hasskriminalität: Strafvereitelung? Ermittlungen gegen Beschäftigte von X

Hasskriminalität

Strafvereitelung? Ermittlungen gegen Beschäftigte von X

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    X soll sich bei der Zusammenarbeit mit den Behörden quer stellen. (Symbolbild)
    X soll sich bei der Zusammenarbeit mit den Behörden quer stellen. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

    Wegen möglicher Strafvereitelung wird gegen Beschäftigte der Plattform X in Deutschland ermittelt. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Mitarbeiter, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte. Hintergrund ist demnach, dass X die Herausgabe von Accountdaten an Ermittlungsbehörden verweigert haben soll. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal «t-online.de»

    Ausgangspunkt der Ermittlungen ist den Angaben nach ein anderes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit X, das allerdings eingestellt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte. Bei den Ermittlern in Südniedersachsen ist die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt. Der Anzeigenerstatter des ursprünglichen Verfahrens habe nach dessen Einstellung eine Anzeige gegen X wegen Strafvereitelung erstattet.

    Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen sagte, es sei bereits seit längerem bekannt, dass X in der Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften unkooperativ sei. Entgegen deutscher Rechtssprechung würden die Betreiber der Social-Media-Plattform von Elon Musk auch strafbare Aussagen als Meinungsfreiheit einstufen. Eine Reaktion des Unternehmens auf Anfrage der dpa lag zunächst nicht vor.

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