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Migration: Weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen

Migration

Weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen

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    In einer akuten Krisensituation kann das Jugendamt Minderjährige vorübergehend aus der bisherigen Umgebung herausnehmen und an einem sicheren Ort unterbringen. (Archivbild)
    In einer akuten Krisensituation kann das Jugendamt Minderjährige vorübergehend aus der bisherigen Umgebung herausnehmen und an einem sicheren Ort unterbringen. (Archivbild) Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

    Die Jugendämter haben im vergangenen Jahr deutlich weniger Kinder und Jugendliche nach unbegleiteten Einreisen in Obhut nehmen müssen - es gab aber mehr Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung. Das berichtet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.

    In einer akuten Krisensituation kann das Jugendamt Minderjährige vorübergehend aus der bisherigen Umgebung herausnehmen und an einem sicheren Ort unterbringen. Das kann ein Heim, eine Pflegefamilie oder eine betreute Wohnform sein. Anlass können körperliche oder psychische Misshandlungen, Vernachlässigung oder Überforderungen der Eltern sein.

    Gesamtzahl gesunken

    Insgesamt mussten die Jugendämter in Deutschland 2024 rund 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut nehmen. Das waren gut 5.100 Jungen und Mädchen weniger als im Jahr zuvor (minus 7 Prozent). Damit ist die Zahl der Schutzmaßnahmen erstmals wieder zurückgegangen, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge angestiegen war.

    «Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Entwicklung der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland», berichtetet das Amt. Deren Zahl sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent. Dennoch machte diese Gruppe weiterhin knapp die Hälfte aller Fälle aus (44 Prozent).

    Mehr Kinder meldeten sich selbst

    Gleichzeitig stieg die Fallzahl durch dringende Kindeswohlgefährdungen um 10 Prozent. Sie stellten im vergangenen Jahr 42 Prozent der Fälle. Auch Selbstmeldungen von betroffenen Jungen oder Mädchen nahmen um 10 Prozent zu.

    Während der Schutzmaßnahme wurden gut drei Viertel der Betroffenen in einer Einrichtung und knapp ein Viertel bei einer anderen Person oder in einer betreuten Wohnform untergebracht. Im Schnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen, also gut zwei Monaten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die durchschnittliche Dauer der Schutzmaßnahmen um 12 Tage an.

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