Wer mit dem Bau von Mietwohnungen neuen Wohnraum schafft, wird noch einige Jahre lang dafür vom Staat belohnt. Denn Investorinnen und Investoren können über vier Jahre hinweg zusätzlich zu den gewöhnlichen, linearen Abschreibung großzügige Sonderabschreibungen vornehmen. Das senkt die Steuerlast.
Bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten können in diesem Zeitraum pro Jahr zusätzlich abgeschrieben werden - über die vier Jahre hinweg summiert sich das auf bis zu 20 Prozent. Allerdings gilt das nicht für jede Mietwohnung, teilt der Bund der Steuerzahler mit.
Luxusneubauten fallen aus der Förderung heraus
Zum einen muss das Gebäude den Effizienzhausstandard 40 erfüllen. Zum anderen dürfen die Baukosten bei höchstens 5.200 Euro pro Quadratmeter liegen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass der Anreiz Luxusneubauten dient. Darüber hinaus muss der Bauantrag vor dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Abschreibungsfähig sind höchstens 4.000 Euro Baukosten pro Quadratmeter. War der Bau günstiger, wird die maximal abschreibungsfähige Summe nicht ausgeschöpft. War er teurer, kann nicht die gesamte Bausumme für die Abschreibung herangezogen werden. Ebenfalls von der Abschreibung ausgenommen sind Außenanlagen.
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