Die US-Zollpolitik sorgt in der baden-württembergischen Exportwirtschaft für große Verunsicherung. Das geht aus einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) hervor.
Die Hälfte der exportierenden Betriebe im Südwesten rechnet demnach in den kommenden zwölf Monaten mit sinkenden Ausfuhren in die USA. Rund 61 Prozent erwarten, dass die höheren Kosten bei Konsumenten landen werden. 16 Prozent gehen von einer sinkenden Gewinnspanne aus.
Die IHK Region Stuttgart ist im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag für die Außenwirtschaft zuständig. IHK-Chef Claus Paal sprach angesichts der Zahlen von einem «Alarmsignal» für die exportorientierte Wirtschaft im Land: «Der Handelskonflikt mit den USA entwickelt sich für viele unserer Unternehmen zur permanenten Belastungsprobe.»
In Richtung USA wurden im vergangenen Jahr Waren im Wert von 34,8 Milliarden Euro geliefert. Die Südwest-Wirtschaft steuere «ohne politischen Kurswechsel auf einen immensen wirtschaftlichen Schaden zu.»
Produktionsverlagerung als Zoll-Antwort
Als Reaktion auf die US-Zölle plant demnach jeder zehnte Industriebetrieb im Land, Teile seiner Produktion an bestehende US-Standorte zu verlagern. Ein Teil dieser Gruppe will dort auch zusätzliche Kapazitäten aufbauen. Knapp ein Viertel der Firmen rechnet außerdem mit einer wachsenden Konkurrenz durch Produkte aus Drittstaaten auf dem europäischen Markt.
Die Ergebnisse stammen aus einer Zusatzfrage innerhalb der Frühsommer-Konjunkturumfrage. Diese wurde den Angaben nach zwischen Mitte April und Mitte Mai durchgeführt. Die Unternehmen wurden gefragt, welche Folgen sie auf die Exporte erwarten, falls die protektionistische US-Außenhandelspolitik fortgesetzt wird. An der Erhebung nahmen rund 1.250 Industriebetriebe teil.
Juristisches Tauziehen in den USA
Auch das juristische Ringen um die Zölle von US-Präsident Donald Trumps hält die Weltwirtschaft aktuell in Atem. Ein Bundesgericht in New York hatte kürzlich fast alle von Trump unter Berufung auf ein Notstandsgesetz verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt. Einen Tag später folgte der Punktsieg für Trump: Ein Berufsgericht hob die Entscheidung auf. Final geklärt ist der Streit aber noch nicht, er dürfte noch weitere Richter beschäftigen.
Der Rechtsstreit betrifft unter anderem die Strafabgaben, die Trump Anfang April bei seinem «Tag der Befreiung» verhängt, wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten dann aber vorläufig wieder ausgesetzt hatte.
Viele von Trump mit neuen Zöllen bedachte Handelspartner, darunter die Europäische Union, verhandeln bereits mit den USA, um die Zölle durch neue Handelsabkommen zu vermeiden.


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