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WG, Umzug, Todesfall: Befreiung vom Rundfunkbeitrag: In diesen Fällen geht's

WG, Umzug, Todesfall

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: In diesen Fällen geht's

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    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur in ganz geregelten Ausnahmefällen möglich.
    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur in ganz geregelten Ausnahmefällen möglich. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn

    Egal, ob das Programm gefällt oder nicht, egal, ob überhaupt ein Empfangsgerät zur Verfügung steht oder nicht - der Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat muss in Deutschland von jedem Haushalt gezahlt werden. Manche Menschen ärgern sich darüber - und würden sich daher gerne vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Doch das geht nur in ganz geregelten Ausnahmefällen.

    Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, welche das sind:

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