Der Gemeinderat hat den Altortbebauungsplan nach Behandlung der Stellungnahmen aus Behörden und Verbänden sowie mit dem Satzungsbeschluss weitgehend aufgehoben. Die großen Grünbereiche bleiben weiterhin durch den Bebauungsplan geschützt. Die übrigen Festsetzungen waren für die Eigentümer im Altort kaum umsetzbar, sodass die angestrebte nachhaltige und städtebaulich sinnvolle Entwicklung nicht erreicht werden konnte. Diese und weitere Informationen stammen aus einer Pressemitteilung der Gemeinde Gerbrunn. Künftig regelt eine neue Gestaltungssatzung mit Handbuch, begleitet von einem kommunalen Förderprogramm, qualitative Vorgaben zur Gestaltung von Gebäuden. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Gauben, Anbauten, Photovoltaikanlagen, Dachformen sowie Farben von Fassaden und Dächern. Eigentümer und Eigentümerinnen ortsbildprägender Gebäude werden von der Gemeinde aktiv angesprochen. Das Gestaltungshandbuch wird nun finalisiert, die Fördergelder für das Programm bei der Regierung beantragt. Für weitere unbeplante Innenbereiche der Gemeinde wurde ein Grünordnungsplan als einfacher Bebauungsplan beschlossen. Damit soll das Orts- und Landschaftsbild gesichert werden, insbesondere durch verpflichtende Baumpflanzungen und die Durchgrünung von Grundstücken. Der Entwurf des Grünordnungsplans liegt nun öffentlich aus, die Behördenbeteiligung läuft. (ssc)
Gerbrunn
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