Ein Mann aus dem Landkreis Würzburg sprach am Wochenende mehrere Kinder auf einem Dorffest in Rottendorf an. Anschließend verfolgte er sie auf ihrem Heimweg. Das teilt die Polizeiinspektion Würzburg-Land mit. Im Nachgang an das Fest meldeten sich die Eltern eines 10-jährigen Mädchens bei den Beamtinnen und Beamten und berichteten von den Vorfällen.
Rottendorf
Ich möchte weiterhin in einem Rechtsstaat leben. Wenn kein Verdacht einer Straftat vorliegt und eine solche auch nicht zu erwarten ist, was soll der Staat denn dann machen? Sicher gibt es Länder, wo dann jemand dauerhaft "verschwindet", aber in einem solchen Land will doch niemand von uns leben, oder? Eine Gefahrenansprache an den Betreffenden ist der richtige Schritt und hat meist eine entsprechende Wirkung.
Auch ich möchte in einem Rechtsstaat leben! Nun ja.....Ich kann Ihnen versichern, dass sog. "Gefährderansprachen" oftmals die gegenteilige Wirkung haben, Adressaten eher provozieren als abschrecken und gleichzeitig oftmals eine Orientierungslosigkeit und auch Ohnmacht der Behörden offenlegen. Prävention ist eher Selbstsuggestion. Zum Fall. Wie bewerten Sie diesen Vorgang: .....""Wenn solche Anzeigen eingehen, muss sofort und schnell reagiert werden", erklärte Lückemann. Schließlich müsse man "vom schlimmsten denkbaren Fall ausgehen".....https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/durchsuchung-bei-gymnasiasten-art-3467298 In diesem Fall wurden schwere Eingriffe in die Grundrechte veranlasst ebenfalls ohne Vorliegen von Straftat - anstatt dies zu rügen obige Aussage des Leiters der Staatsanwaltschaft....Nochmal: wie bewerten Sie das?
anscheinend muss erst was passieren, dass dann eingegriffen wird. Wenn dann das eintrifft, wo niemand will, dann ist großes Jammern angesagt, hätte, hätte man ja??
Der Artikel suggeriert, die Polizei hätte ihre Möglichkeiten nicht genutzt. Welche Möglichkeiten hätte sie denn? Bitte mit Rechtsgrundlage. Das soll den Sachverhalt nicht verharmlosen!!
Ob "unangebrachte und unsittliche Bemerkungen" (?) gegenüber Kindern (!) den Anfangsverdacht einer Straftat begründen und sich hieraus eine (abstrakte) Gefahr wegen Verdachts pädokrimineller Neigung ergibt, könnte man diskutieren.
Falls der Typ nüchtern war hat er ein psychisches Problem das ärztlich bearbeitet werden muss. Ich hoffe doch, dass es einen Drogentest gab.
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