Den „Warnschuss“ der Justiz hat ein Angeklagter (39) aus dem Landkreis Würzburg nicht genutzt. Nach zuvor schon acht Monaten auf Bewährung für den Besitz kinderpornografischer Darstellungen ist er jetzt vom Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dieses Mal ging es um den sexuellen Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt und Besitz zahlreicher kinderpornografischer Darstellungen. Die Betroffene war zur Tatzeit 12 Jahre alt.
Würzburg
Wo war die Therapie bei der ersten Straftat?
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden