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Würzburg: Schon fünf Fälle von Hasenpest im Landkreis Würzburg: Das gilt es zu beachten

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Schon fünf Fälle von Hasenpest im Landkreis Würzburg: Das gilt es zu beachten

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    2025 gibt es bisher fünf bestätigte Fälle von Hasenpest im Landkreis Würzburg. Die bakterielle Infektionskrankheit kann auch Menschen befallen. (Symbolfoto)
    2025 gibt es bisher fünf bestätigte Fälle von Hasenpest im Landkreis Würzburg. Die bakterielle Infektionskrankheit kann auch Menschen befallen. (Symbolfoto) Foto: glomex

    2025 gibt es im Landkreis Würzburg bislang fünf bestätigte Fälle von Hasenpest. Die toten Tiere wurden in Rimpar, Sulzdorf, Remlingen, Eisenheim und Uettingen gefunden. Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, teilt das Landratsamt Würzburg in einer Pressemitteilung mit, der auch die folgenden Informationen entnommen sind. Sie kann Wildtiere, vor allem Hasen, Kaninchen und Nagetiere wie Mäuse, Ratten und Eichhörnchen, aber auch Menschen befallen. Die Übertragung erfolgt meist durch Zeckenstiche, Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Fleisch, aber auch durch das Trinken von verunreinigtem Wasser oder das Einatmen von verunreinigtem Staub.

    Die Infektion äußert sich häufig durch grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie geschwollene Lymphknoten. Auch Durchfall, Erbrechen und Atemnot können auftreten. In diesem Fall sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, um die gegebenenfalls notwendige Therapie mit Antibiotika einzuleiten.

    Schutz vor Hasenpest: Landratsamt Würzburg empfiehlt Maßnahmen zur Vorbeugung

    Bei der Beseitigung toter Wildtiere sollten Einmalhandschuhe und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3) getragen werden. Insbesondere Jäger sollten sich beim Abziehen des Fells und beim Ausnehmen von erlegten Hasen gut schützen, um Schnittverletzungen zu vermeiden und einer Infektion vorzubeugen. Hunde sollten, wenn sie ein verdächtiges Tier aufstöbern, zurückgerufen werden.

    Das Landratsamt Würzburg empfiehlt abschließend folgende vorbeugende Maßnahmen:

    ·       Kein ungeschützter Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlich kranken Tieren

    ·       Kein ungeschützter Kontakt zu Kadavern von Wildtieren

    ·       Zeckenschutz und Insektenschutzmittel gegen Zecken, Fliegen und Flöhe

    ·       Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren und mit Wildbret während des Enthäutens und Ausnehmens

    ·       Beachtung der Küchenhygiene bei der Zubereitung mit extra Schneidebrett und Messer

    ·       Wildgerichte nur gut durchgegart bei einer Kerntemperatur von mindestens 70 Grad Celsius – verzehren (auv)

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    3 Kommentare
    Hans-Dieter Dr. Müller

    … und den Wolf sollte man so schnell wie möglich in das Jagdgesetz aufnehmen,um ihn bejagen zu können!

    Georg Ries

    Hunde sollten generell keine Tiere aufstöbern. Schon gar nicht in dieser Jahreszeit. Da sind Jungtiere, Gelege von Bodenbrütern etc. auf Ruhe angewiesen!

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    Robert Hippeli

    Dazu braucht es keine domestizierte Hunde. Das übernimmt jetzt der Wolf!

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