Zur jüngsten Sitzung des Auber Stadtrates legte die Verwaltung einen Vorschlag vor, die Entwässerungssatzung an geänderte rechtliche Bestimmungen anzupassen. Demnach soll Niederschlagswasser künftig, sofern die Versickerung auf dem betreffenden Grundstück möglich ist, nicht mehr ins Kanalnetz eingeleitet werden. Auch sollen Grund- und Quellwasser nicht mehr eingeleitet werden. Gleiches gilt für pharmazeutische und medizinische wie auch toxische Stoffe sowie für schwerflüchtige, lipophile (fettlösliche) Stoffe. Der Stadtrat stimmte der Vorlage zu.
Aub
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