Das Staatliche Bauamt Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen entlang der Bundesstraße B19 beantragt. Diese Entscheidung wurde getroffen, da das geplante Bauvorhaben sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst als auch erhebliche Beeinträchtigungen des Europäischen Vogelschutzgebiets „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nordöstlich Würzburg“ zu erwarten sind. Eine durchgeführte Alternativenbewertung ergab mehrere Trassenverläufe mit deutlich geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter als die ursprünglich geplante Trasse. Daher war ein Festhalten an den ursprünglichen Planungen nicht möglich, schreibt die Regierung von Unterfranken in einer Pressemitteilung. Die Regierung stellte deshalb das Verfahren am 26. Mai ein.
Ursprünglich hatte das Staatliche Bauamt Würzburg im April 2020 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Geplant war, die B19 westlich um Giebelstadt und seine Ortsteile Herchsheim und Euerhausen herumzuführen. Dies hätte die Umgestaltung diverser Anschlüsse mit dem untergeordneten Straßen- und Wegenetz erfordert. Zudem wären Aus- und Umbauten der Kreisstraßen WÜ 46 und WÜ 34 sowie der Staatsstraße St 2270 notwendig gewesen.
Weitere Informationen zur Einstellung des Verfahrens können auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ eingesehen werden.
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