Das Staatliche Bauamt Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen entlang der Bundesstraße B19 beantragt. Diese Entscheidung wurde getroffen, da das geplante Bauvorhaben sowohl artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslöst als auch erhebliche Beeinträchtigungen des Europäischen Vogelschutzgebiets „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft nordöstlich Würzburg“ zu erwarten sind. Eine durchgeführte Alternativenbewertung ergab mehrere Trassenverläufe mit deutlich geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter als die ursprünglich geplante Trasse. Daher war ein Festhalten an den ursprünglichen Planungen nicht möglich, schreibt die Regierung von Unterfranken in einer Pressemitteilung. Die Regierung stellte deshalb das Verfahren am 26. Mai ein.
Giebelstadt/Euerhausen
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