Am 10. September 2024 erhält Alexander Rott eine niederschmetternde Diagnose: Magenkrebs. Der Mann aus Hopferstadt hat einen großen Tumor, Metastasen in der Leber und Befall der Lunge: Operation und Chemo seien aussichtslos, sagt Rotts Onkologe und setzt auf Immuntherapie - und auf Cannabis gegen Appetitlosigkeit und Panikattacken. Offenbar mit Erfolg. „Ich habe zugenommen, die Angstzustände sind reduziert, und ich habe wieder Lebensqualität gewonnen“, sagt Rott.
Hopferstadt
Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Der Fragebogen, den die AOK an Patient*inn*en mit der Frage nach Kostenübernahme verteilt ist echt sehr speziell. Sobald eine Ärztin oder ein Arzt diesen Fragebogen ausfüllt und zurückschickt, ist das ganze Prozedere schon festgefahren wegen der Frage 1: Erfüllen Sie als Verordnende*r die Voraussetzungen nach Paragraph 45 AM-RL? Falls Ja, warum stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung? In 45AM-RL ist geregelt, welche Fachärzt*inn*e*n Cannabisblüten nach Paragraph 31 Abs. 6 SGB V verordnen können, unter anderem sind das Fachärzt*inn*e*n für Allgemeinmedizin. Der Gesetzgeber sieht kein Widerspruchsrecht der gesetzlichen Krankenkassen vor, wenn eine Ärztin oder ein Arzt ein wirksames Arzneimittel nach bestem Wissen verordnet. Bei Wissensstand und Lehre in der Medizin gibt es aber noch viel mehr Luft nach oben, Bayerische Exzellenzunikliniken haben das Thema Cannabismedizin bis heute noch nicht für sich entdeckt, vielleicht aus ideologischen Gründen?
Es ist wirklich unsäglich traurig wie die AOK mit Patienten umgeht. Jedes Opiat wird auf Zuruf hinterhergeworfen, aber eine deutlich besser verträgliche und gesündere Alternative muss juristisch erstritten werden? Und das von einem Schwerstkranken? Man könnte fast den Eindruck bekommen, dies wäre auch politisch motiviert auf Kosten der Kranken und Schwachen. Und die neue Gesundheitsministerin bläst in das selbe Horn. In der Hölle gibt es einen ganz speziellen Ort für Menschen wie Nina Warken und die Entscheidungsträger bei der AOK.
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