Dass eine sieben Meter breite Markise für den Sonnen- und Regenschutz in der Hauptstraße am Gasthaus Ochsen angebracht werden könnte, galt als durchaus heikel. Der Muschelkalkbau ist Einzeldenkmal, die Gestaltungssatzung trifft keine klare Aussage zu Markisen, verbietet lediglich sichtbare Rolladenkästen. Und was, wenn diese Markise zum Präzedenzfall wird, fragte sich Stefan Furkel (BLS). Der Einschätzung der Sanierungsberaterin Sylvia Haines folgt der Marktgemeinderat für gewöhnlich, die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit betreffend und es seien jeweils Einzelfallbetrachtungen, hatte Bürgermeister Wilfried Saak erinnert. Haines hätte städtebaulich ein „Weindach“ präferiert, was allerdings keinen Regenschutz bietet und eine dauerhafte Standfläche im öffentlichen Raum benötigt hätte.
Novelle der Gestaltungssatzung
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