Mit Wirkung zum 30. September hat der Röttinger Stadtrat die Aufhebung der städtischen Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus durch Gewährung von Zuschüssen für den erstmaligen Neubau beschlossen. Dazu zählte mitunter der käufliche Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Sanierungsgebiet von Röttingen. Laut Harald Thomas vom Haupt- und Bauamt wurden bisher durchschnittlich pro Jahr nur zwei Anträge gestellt.
Röttingen
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