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Gartenabfälle verbrennen: Wann ist das erlaubt?

Garten-Tipps

Gartenabfälle verbrennen: Wann ist das erlaubt?

Gartenabfälle zu verbrennen ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Gartenabfälle zu verbrennen ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Foto: Getty Images/iStockphoto

Egal ob nach dem gründlichen Unkraut jäten oder Hecken schneiden – viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen das Dilemma: Wohin mit all den Gartenabfällen? Der Gedanke, einfach ein Feuer zu entzünden, mag verlockend sein. Schnell, unkompliziert und scheinbar kostenlos. Doch Vorsicht! Was auf den ersten Blick so praktisch aussieht, ist in Deutschland streng geregelt und in den meisten Fällen sogar verboten.

Warum das so ist und wann es doch Ausnahmen gibt? Denn der verantwortungsvolle Umgang mit Gartenabfällen schützt nicht nur unsere Umwelt, sondern auch den Frieden in der Nachbarschaft.

Die rechtliche Lage: Ein klares Nein zum Feuer im Garten

In Deutschland ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub oder Grünschnitt grundsätzlich nicht erlaubt. Das mag überraschen, hat aber gute Gründe. Das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), sieht vor, dass Abfälle – und dazu gehören auch Gartenabfälle – vorrangig verwertet werden sollen. Das bedeutet: Bevor etwas verbrannt wird, soll geprüft werden, ob es nicht noch sinnvoll genutzt werden kann.

Würden alle die Gartenabfälle verbrennen, wäre die Luft voller Rauch und Feinstaub, was nicht nur unangenehm riecht, sondern auch unserer Gesundheit schadet, besonders Menschen mit Atemwegsproblemen. Außerdem würden wertvolle Nährstoffe einfach in Rauch aufgehen, die gut für den Garten genutzt werden könnten. Und nicht zuletzt: Wer möchte schon, dass der Nachbargarten ständig in Rauchschwaden liegt? Das sorgt schnell für dicke Luft – im wahrsten Sinne des Wortes.

Gartenabfälle verbrennen in Bayern: Was sagt das Gesetz?

In Bayern gibt es eine spezielle Verordnung, die sogenannte Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV), die das Verbrennen von Gartenabfällen genau regelt. Innerhalb von bebauten Ortsteilen, also dort, wo Häuser stehen, ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Gras oder Moos grundsätzlich verboten – das ganze Jahr über. Dieses Verbot gilt übrigens auch für Kleingärten.

Außerhalb der bebauten Gebiete, zum Beispiel auf Feldern oder in der Landwirtschaft, kann das Verbrennen unter sehr strengen Auflagen erlaubt sein. Das betrifft aber meist nur Abfälle, die direkt auf dem Grundstück angefallen sind, und ist an feste Zeiten gebunden, oft werktags von 6 bis 18 Uhr. Hier geht es dann eher um große Mengen oder spezielle Fälle, etwa wenn Schädlinge bekämpft werden müssen und keine andere Entsorgung möglich ist. Solche Verbrennungen müssen in der Regel auch vorher bei der Gemeinde angemeldet werden.

Wo erfährt man die Regelungen in den verschiedenen Gemeinden?

Die Gesetzeslage kann manchmal wie ein Flickenteppich wirken, denn neben den bundes- und landesweiten Regeln können auch die einzelnen Gemeinden und Landkreise eigene, oft noch strengere Vorschriften haben. Daher ist es sinnvoll, vorher bei der Gemeindeverwaltung oder dem örtlichen Ordnungsamt nachzufragen. Sie erteilen verlässliche Auskünfte über die genauen Regeln der jeweiligen Region, mögliche Ausnahmen und Auflagen. Auch die Websites der Stadt oder des Landkreises bieten oft umfassende Informationen zu Abfallentsorgung und lokalen Vorschriften.

Wann ein Feuer doch erlaubt sein kann: Osterfeuer und Co.

Es gibt eine wichtige Unterscheidung: Das Verbrennen von Gartenabfällen zur Entsorgung ist fast immer verboten. Aber es gibt Feuer, die aus anderen Gründen erlaubt sind, sogenannte Brauchtumsfeuer oder Lagerfeuer.

Brauchtumsfeuer: Diese traditionellen Feuer wie etwa Osterfeuer sind erlaubt, weil sie einem Brauch dienen und meist öffentlich zugänglich sind. Aber Achtung: Auch hier dürfen keine Gartenabfälle verbrannt werden. Nur unbehandeltes Holz ist erlaubt, und das auch erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet, um sicherzustellen, dass sich keine Tiere darin versteckt haben. Solche Feuer müssen oft bei der Gemeinde angemeldet werden, damit die Feuerwehr Bescheid weiß und keine Fehlalarme entstehen.
Lagerfeuer in Feuerschalen: Ein gemütliches Lagerfeuer im Garten ist in kleinen, dafür vorgesehenen Feuerschalen oder -körben auf feuerfestem Untergrund oft erlaubt. Auch hier gilt: Nur trockenes, unbehandeltes Holz verwenden und niemals Gartenabfälle.

Wenn man ein Feuer entzünden darf, ist Sicherheit das A und O. Ein unkontrolliertes Feuer kann verheerende Folgen haben. Es sind mindestens 5 Meter Abstand zu Gebäuden, Bäumen, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien einzuhalten. Zu Wäldern ist ein Mindestabstand von 100 Metern Pflicht. Bei starkem Wind oder anhaltender Trockenheit ist Feuer tabu. Schon brennende Feuer müssen sofort gelöscht werden, da Funkenflug bei Wind eine große Gefahr ist. Feuer und Glut müssen vollständig erloschen sein, bevor der Platz verlassen wird.

Konsequenzen bei Verstößen: Das kann teuer werden!

Wer sich nicht an die Regeln hält und Gartenabfälle unerlaubt verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann richtig ins Geld gehen und unangenehme Folgen haben. Die Höhe der Strafe hängt vom Bundesland, der Menge des verbrannten Materials und der Schwere des Verstoßes ab. In Bayern können die Bußgelder für illegales Verbrennen von pflanzlichen Abfällen laut Umwelt-Bußgeldkatalog bis zu 100.000 Euro betragen. Schon für kleinere Mengen können schnell 10 bis 150 Euro fällig werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Naturschutz, etwa wenn Hecken außerhalb der erlaubten Zeiten radikal gekürzt werden, können sogar Strafen zwischen 50.000 und 100.000 Euro drohen. Wenn ein unerlaubtes Feuer außer Kontrolle gerät und die Feuerwehr ausrücken muss, trägt der Verursacher die Kosten. Und die können sich schnell summieren. Ein Löschfahrzeug kostet pro Stunde über 130 Euro, und ein Falschalarm einer Brandmeldeanlage kann mit über 600 Euro zu Buche schlagen.

Nachhaltige Alternativen zum Verbrennen: Gut für Garten und Umwelt

Die gute Nachricht ist: Gartenabfälle müssen nicht verbrannt werden. Es gibt viele umweltfreundliche und oft sogar nützliche Wege, sie loszuwerden. Diese Alternativen sind nicht nur legal, sondern tun dem Garten auch richtig gut.

1.Kompostieren im eigenen Garten

Kompostieren ist die beste und ökologisch sinnvollste Methode, um Gartenabfälle zu verwerten. Sie verwandeln Abfälle in nährstoffreichen Humus, der Pflanzen nährt und den Boden verbessert – ganz ohne Chemie. Dabei dürfen unter anderem pflanzliche Küchenabfälle, Laub, Fallobst oder Kleintierstreu in den Kompost. Kranke Pflanzen, Fleisch, Fette, dicke Hölzer sowie Asche in großen Mengen hingegen sollten nicht in den Kompost.

2. Häckseln und Mulchen: Volumen reduzieren, Boden verbessern

Ein Häcksler ist eine gute Alternative im Garten. Er zerkleinert Äste und Sträucher im Handumdrehen, reduziert das Volumen enorm und macht die Gartenabfälle handlicher. Das spart Platz, erleichtert den Transport und man gewinnt wertvolles Häckselgut, das als Mulch auf Beeten verteilt werden kann. 

3. Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten: Bequem und gesetzeskonform

Wer keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung hat oder wenn größere Mengen an Gartenabfällen anfallen, sind die kommunalen Entsorgungsdienste die richtige Anlaufstelle. Für kleinere Mengen Laub, Rasenschnitt und kleine Zweige ist die Biotonne ideal. Wichtig ist, darauf zu achten, was hineindarf und was nicht, damit der Bioabfall gut verwertet werden kann.

Für größere Mengen Grünschnitt und Äste gibt es in jeder Gemeinde Wertstoffhöfe oder spezielle Grüngutsammelstellen. Die Anlieferung ist oft bis zu einer bestimmten Menge kostenfrei, für größere Mengen können Gebühren anfallen. Informationen hierzu finden sich etwa auf der Website der Kommune. Viele Gemeinden bieten ein- bis zweimal im Jahr kostenlose Abholaktionen für sperriges Grüngut an. Auch kostenpflichtige Abholungen sind oft ganzjährig möglich.

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