Sie stehen zum Beispiel an der Seite der Kantstraße, Stadtring Süd: Anhänger mit auffälliger Werbung. Erlaubt ist das eigentlich nur, wenn diese Autoanhänger nicht überwiegend werblichen Zwecken dienen, erklärt die städtische Pressesprecherin Petra Steinbach. Verstöße würden auch geahndet werden.
Würzburg
Vor dem abgesenkten Bordstein darf der Anhänger jedenfalls nicht stehen.
Wie kann man bei dem im Foto gezeigten Anhängern nicht davon ausgehen, dass sie vornehmlich der Werbung dienen?
Ich glaube nicht, dass das ausreichend kontrolliert und geahndet wird.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden