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Würzburg: Frau löst ohne Grund Feuerwehreinsatz aus

Würzburg

Feuerwehreinsatz in Würzburg: Frau löst ohne ersichtlichen Grund den Brandmelder aus – dann pöbelt ihr Sohn die Einsatzkräfte an

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    Weil eine Frau ohne ersichtlichen Grund den Brandmelder betätigte, rückte die Feuerwehr Würzburg zu einem Einsatz in der Zellerau aus.
    Weil eine Frau ohne ersichtlichen Grund den Brandmelder betätigte, rückte die Feuerwehr Würzburg zu einem Einsatz in der Zellerau aus. Foto: Daniel Karmann/dpa

    Eine 47-jährige Frau löste am Samstag einen Feueralarm in einem Geschäft in der Zellerau in Würzburg aus. Das geht aus einem Bericht der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt hervor. Die Frau schlug ohne ersichtlichen Grund das Schutzglas des Brandmelders ein und betätigte den Auslöseknopf.

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    9 Kommentare
    Georg Ries

    Nach der Gebührensatzung der Stadt kostet der Fehlalarm einer Brandmeldeanlage 680 €. Festzusetzen mit Gebührenbescheid nach Anhörung. Könnte analog auch für diesen Tatbestand herangezogen werden. So korrekt Herr Faulhaber? Oder führt die Sprachbarriere zur Kostenfreiheit 😂😂

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    Andreas Faulhaber

    Wenn Sie das meinen, wird es schon so sein :-)

    Ralf Eberhardt

    Was der Grund war für die Auslösung, bleibt also dunkel - aufgrund der Sprachbarriere. Hell ist aber, dass die Aktion zu bezahlen ist. Allerdings muss hier wohl Anzeige erstattet werden -und zwar von der Feuerwehr.

    Waldemar Thurn

    Den Sohn zu 100 Sozialstunden verurteilen.

    Felix Habermann

    Was gibt es da zu prüfen ? - Notrufmißbrauch - Beleidung der Einsatzkräfte Da gibt es kein Wenn und Aber. Beide müßen die Kosten tragen und vor Gericht belangt werden. Gruß Klaus Habermann, Estenfeld !

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    Andreas Faulhaber

    Das Bayerische Feuerwehrgesetz ist zu prüfen. Genauer gesagt der Art. 28 des BayFWG. Erst denken, dann reden.

    Felix Habermann

    Was soll dieser Kommentar ? Das war Notrufmißbrauch. Und im besagten Art. 28 steht auch daß solche Fälle in Rechnung gestellt werden können. Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !

    Andreas Faulhaber

    In Rechnung gestellt werden, schon mal nicht. Es muss ein Kostenbescheid aufgrund der bestehenden, hoffentlich rechtssicheren, Satzung erlassen werden. Hier ist u.A. eine Ermessensausübung notwendig. Des Weiteren muss zuvor eine Anhörung erfolgen um evtl. Punkte zu erörtern, die für die Bescheiderstellung essenziell sind.

    Michael Zink

    Na hoffentlich gibt es da eine Rechnung und eine Anzeige wegen Mißbrauch von Notrufen.

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