Der Prozess um die tödlichen Messerstiche vor einem Würzburger Nachtclub muss wiederholt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an diesem Mittwoch bestätigte, hat er positiv über den Revisionsantrag der Würzburger Staatsanwaltschaft entschieden. Diese hatte das Urteil vom Landgericht Würzburg beim höchsten deutschen Strafgericht angefochten.
Würzburg/Karlsruhe
Der BGH hat eines festgestellt....die Richter haben falsch Recht angewandt! - ...oder in den Worten der drei Verteidiger: " betonen, dass es bei einer Revision nur um rechtliche Fehler gehe" - Wer aber meint, der BGH arbeitet nicht ergebnisorientiert, der irrt! Der BGH hebt kein Urteil auf, wenn er nicht der Meinung ist, es wäre nicht zu einem anderen Urteil bekommen. So blöd sind die Richter am BGH nicht, dass sie ein im Ergebnis richtiges Urteil, wegen Rechtsfehlern aufheben! .
...."So blöd sind die Richter am BGH nicht, dass sie ein im Ergebnis richtiges Urteil, wegen Rechtsfehlern aufheben!"----Vermutlich denken manche Richter der unteren Instanzen genau so - siehe die zweite Verurteilung des Justizopfers Genditzki, nachdem (!) der BGH die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen "Verfahrensfehler" aufgehoben hat - und ihn nochmal (!) zu Unrecht wegen Mordes verurteilte.
da kann der BGH nix dazu, wenn "die da unten" frei und unabhängig sind. Das ist die Freiheit einen Fehler zu machen, ohne, dass das irgendwelche Folgen für den Richter hat. Aber ne verlorene Revision ist schon ne "Klatsche" für den Richter, denn er kriegt von oben gesagt, dass er das Recht nicht kennt, bzw. falsch anwendet. Im Fall hier, spricht aber der "normale Menschenverstand" für eine zu ahndende Schuld. Fahrlässigkeit , bewusstes in Kauf nehmen mit Klappmesser in der Hose ! - jeder Fahrer, sogar Fahranfänger der einen anderen aufgrund eines Fahrfehlers tötet kriegt ein Verfahren mit Strafe wegen fahrlässiger Tötung. Der Messerstecher von Würzburg, der mit Klappmesser in die Disco geht und dann -wie auch immer - jemanden tot sticht, kriegt nix. Jeder Holzdieb, den der Richter sogar für einen "anständigen Menschen hält" wandert in den Knast, wenn sich der Bestohlene auf die Haube wirft. - Das verstehe wer will, oder halt unsere Juristerei.
Weltstadt Würzburg.....die Welt zu Gast in Würzburg....... Hier kann sich die Welt frei entfalten und danach in Freiheit leben.....
….“Zum anderen habe das Gericht zu hohe Anforderungen daran gestellt, wie sicher es sich für eine Entscheidung sein muss. Als Folge habe das Gericht den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ fehlerhaft angewendet.“….Sehr interessant. Mit anderen Worten: man soll ruhig laxer umgehen mit dem Zweifelsgrundsatz? Genau das aber führt immer wieder zu (erwiesenen) Fehlurteilen und eben auch Aufhebungen durch den BGH, zuletzt spektakulär in Traunstein: ….“Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert..“… https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-mordfall-hanna-neue-verhandlungen-haftstrafe-unparteilichkeit#:~:text=Der%20BGH%20hat%20das%20Urteil,Zeitung%20hatte%20zuerst%20darüber%20berichtet.
Zu Gericht und auf hoher See……
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden