Der Urteilstenor nach zwei Verhandlungstagen beim Amtsgericht war fast so lang wie in manchen Strafprozessen die Urteilsbegründung: Ein Straßenmusikant wurde zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt wegen Diebstahls mit Waffen, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Missbrauch von Notrufen.
Würzburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden