Sieben Einträge im Strafregister, das Verbüßen einer längeren Freiheitsstrafe im Frauengefängnis und eine laufende Bewährung haben eine Kinderpflegerin nicht von weiteren Straftaten abhalten können: Vom Schöffengericht wurde die 29-Jährige jetzt wegen Computer-Betrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Würzburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden