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BISCHOFSHEIM: Mit Beleuchtungsregeln zum Sternenpark

BISCHOFSHEIM

Mit Beleuchtungsregeln zum Sternenpark

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    Auf dem Weg zum Sternenpark Rhön: Mit der Zustimmung zu den erforderlichen Beleuchtungsrichtlinien will der Bischofsheimer Stadtrat seinen Beitrag leisten, die Lichtverschmutzung in der Rhön zu reduzieren.FOTO Sabine Frank
    Auf dem Weg zum Sternenpark Rhön: Mit der Zustimmung zu den erforderlichen Beleuchtungsrichtlinien will der Bischofsheimer Stadtrat seinen Beitrag leisten, die Lichtverschmutzung in der Rhön zu reduzieren.FOTO Sabine Frank

    Um die Auszeichnung Sternenpark Biosphärenreservat Rhön zu erlangen, erläuterte Bürgermeister Udo Baumann in der Stadtratssitzung, sei es erforderlich, dass die Kommunen die Beleuchtungsempfehlungen der Dark Sky Association als Handlungsgrundlage für Neuinstallierungen oder Reparaturen der Straßenbeleuchtung akzeptieren. Als erste Gemeinde in der Rhön habe Rhönblick in Thüringen die Regelungen anerkannt. Bischofsheim Stadt sollte die zweite Kommune werden, die hier dabei ist.

    Der Bischofsheimer Stadtrat machte es sich nicht leicht. Entsprechend lange zog sich die Debatte hin. Bei sechs Gegenstimmen akzeptierte der Stadtrat dann aber das Regelwerk. Die Beleuchtungsrichtlinien sehen eine Einteilung in drei Zonen vor, in denen verschiedene Regelungen zur Vermeidung unnötiger Lichtabstrahlungen gelten. In einer Kernzone mit den strengsten Auflagen liegt Bischofsheim nicht, der Großteil des Stadtgebiets liegt in der Pufferzone, Wegfurt und Unterweißenbrunn in der Außenzone.

    Dabei betonte der Bürgermeister viererlei gleich mehrfach: Zum einen gelten die Richtlinien nur für öffentliche Beleuchtungseinrichtungen, zum zweitens nur bei Neuinstallationen und Reparaturen, drittens regeln sie nur, dass Lampen zum Einsatz kommen, die möglichst wenig oder kein Licht nach oben abstrahlen und schließlich hätten die Empfehlungen nichts mit den derzeit in Bischofsheim laufenden Projekten zur Stromeinsparung bei der Straßenbeleuchtung wie den nächtlichen Abschaltungen zu tun. Hier würden die Entscheidungen im Herbst getroffen.

    Nachdem in einer regen Debatte geklärt war, dass es sich um eine Absichtserklärung und nicht um eine rechtsverbindliche Vereinbarung handelt, stimmte das Ratsgremium mehrheitlich zu – nicht zuletzt, weil der Sternenpark die Rhön auch touristisch Aufwerten dürfte.

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