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ZELLERAU: Bürgerbräugelände: Bebauungsplan ebnet Weg für neue Nutzung

ZELLERAU

Bürgerbräugelände: Bebauungsplan ebnet Weg für neue Nutzung

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    (Rö.)   Einstimmig hat der Stadtrat die Auslegung des Bebauungsplans Bohlleitenweg beschlossen, der die Umgestaltung und Revitalisierung des ehemaligen Bürgerbräu-Geländes im Stadtteil Zellerau zum Inhalt hat. Der Investor Bürgerbräu GbR beabsichtigt, das Bürgerbräu-Areal als denkmalgeschütztes Ensemble zu erhalten und die historischen Brauereigebäude als Dokument der Gründerzeit behutsam instand zu setzen und neu zu nutzen. Um das geplante Nutzungskonzept zu realisieren, muss der Bebauungsplan für diesen Bereich allerdings geändert werden. Der noch gültige alte Bebauungsplan von 1963  sieht auf dem Areal eine industrielle Nutzung vor. Als Schwerpunkte der neuen Nutzungen sind der Ausbau der bestehenden Sektkellerei Höfer, die Einrichtung eines Gastronomiebetriebs, ein Veranstaltungsraum, Büronutzungen, ein kleines Hotel sowie Betriebswohnungen vorgesehen. Im Entwurf des Bebauungsplans heißt es zudem, dass das Ensemble mit einer qualitätvollen und zeitgemäßen Architektursprache ins 21. Jahrhundert „transportiert“ werden soll. Für die neuen Nutzungen soll ein Sondergebiet „Kultur und Gewerbe“ festgesetzt werden. Die Verkaufsfläche wird insgesamt auf maximal 1000 Quadratmeter begrenzt, pro Ladeneinheit beträgt die maximale Verkaufsfläche 350 Quadratmeter. Die Grafik zeigt die verschiedenen Nutzungen, die in den nächsten Jahren nach und nach auf dem Areal realisiert werden sollen.
    (Rö.) Einstimmig hat der Stadtrat die Auslegung des Bebauungsplans Bohlleitenweg beschlossen, der die Umgestaltung und Revitalisierung des ehemaligen Bürgerbräu-Geländes im Stadtteil Zellerau zum Inhalt hat. Der Investor Bürgerbräu GbR beabsichtigt, das Bürgerbräu-Areal als denkmalgeschütztes Ensemble zu erhalten und die historischen Brauereigebäude als Dokument der Gründerzeit behutsam instand zu setzen und neu zu nutzen. Um das geplante Nutzungskonzept zu realisieren, muss der Bebauungsplan für diesen Bereich allerdings geändert werden. Der noch gültige alte Bebauungsplan von 1963 sieht auf dem Areal eine industrielle Nutzung vor. Als Schwerpunkte der neuen Nutzungen sind der Ausbau der bestehenden Sektkellerei Höfer, die Einrichtung eines Gastronomiebetriebs, ein Veranstaltungsraum, Büronutzungen, ein kleines Hotel sowie Betriebswohnungen vorgesehen. Im Entwurf des Bebauungsplans heißt es zudem, dass das Ensemble mit einer qualitätvollen und zeitgemäßen Architektursprache ins 21. Jahrhundert „transportiert“ werden soll. Für die neuen Nutzungen soll ein Sondergebiet „Kultur und Gewerbe“ festgesetzt werden. Die Verkaufsfläche wird insgesamt auf maximal 1000 Quadratmeter begrenzt, pro Ladeneinheit beträgt die maximale Verkaufsfläche 350 Quadratmeter. Die Grafik zeigt die verschiedenen Nutzungen, die in den nächsten Jahren nach und nach auf dem Areal realisiert werden sollen. Foto: Quelle Stadt Würzburg/Arc. GrÜN/Archikult

    (Rö.) Einstimmig hat der Stadtrat die Auslegung des Bebauungsplans Bohlleitenweg beschlossen, der die Umgestaltung und Revitalisierung des ehemaligen Bürgerbräu-Geländes im Stadtteil Zellerau zum Inhalt hat. Der Investor Bürgerbräu GbR beabsichtigt, das Bürgerbräu-Areal als denkmalgeschütztes Ensemble zu erhalten und die historischen Brauereigebäude als Dokument der Gründerzeit behutsam instand zu setzen und neu zu nutzen. Um das geplante Nutzungskonzept zu realisieren, muss der Bebauungsplan für diesen Bereich allerdings geändert werden. Der noch gültige alte Bebauungsplan von 1963 sieht auf dem Areal eine industrielle Nutzung vor. Als Schwerpunkte der neuen Nutzungen sind der Ausbau der bestehenden Sektkellerei Höfer, die Einrichtung eines Gastronomiebetriebs, ein Veranstaltungsraum, Büronutzungen, ein kleines Hotel sowie Betriebswohnungen vorgesehen. Im Entwurf des Bebauungsplans heißt es zudem, dass das Ensemble mit einer qualitätvollen und zeitgemäßen Architektursprache ins 21. Jahrhundert „transportiert“ werden soll. Für die neuen Nutzungen soll ein Sondergebiet „Kultur und Gewerbe“ festgesetzt werden. Die Verkaufsfläche wird insgesamt auf maximal 1000 Quadratmeter begrenzt, pro Ladeneinheit beträgt die maximale Verkaufsfläche 350 Quadratmeter. Die Grafik zeigt die verschiedenen Nutzungen, die in den nächsten Jahren nach und nach auf dem Areal realisiert werden sollen.

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