Nach nur neun Monaten Bauzeit geht die Erschließung des Leinacher Baugebiets "An der Linde 2" seiner Fertigstellung entgegen. Im Anschluss an die weitestgehend abgeschlossenen Vergabe der neuen Baugrundstücke zu Monatsbeginn, blieb für den Gemeinderat in der letzten Sitzung des Jahres lediglich die Festlegung der Straßennamen. Dabei orientierte sich das Gremium an alten Flurlagen.
Die Baufirmen müssen nur noch Restarbeiten erledigen – trotz der widrigen Umstände der Pandemie gingen die Arbeiten im Eiltempo voran. Und noch bevor die letzten Flächen der Tragschicht auf die Erschließungsstraßen aufgebracht und die Gehwege gepflastert sind, vergab der Gemeinderat die Straßennamen. Am Schönbaum, Fluusweg und Weidach lauten die künftigen Hausanschriften. Dass man sich bei den Namen an historischen Flurlagen orientiert, darauf hatte sich der Gremium einhellig verständigt.
Die Straße "Weidach" führt von der Würzburger Straße am Ortseingang aus parallel der bestehenden Bebauung des Baugebiets "An der Linde 1" zum höchsten Punkt unterhalb der Trinkwasser-Pumpstation. Gleichzeitig bietet diese Straße auch eine weitere Zufahrtsmöglichkeit über die Straße "Am Trieb". Die am äußeren Rand vor der künftigen Bebauung entlang führende Straße erhielt den Namen "Fluusweg". Er endet ebenfalls unterhalb der Trinkwasser-Pumpstation und mündet in die Straße "Weidach". Die Querspange innerhalb des Baugebiets zwischen Weidach und Fluusweg heißt nun "Am Schönbaum".
34 von 40 Grundstücken sind bereits reserviert
Auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigte Bürgermeister Arno Mager (UBL) die feste Reservierung von derzeit 34 der frei zu vergebenden 40 neuen Baugrundstücke. "Es bleibt abzuwarten, wie viele davon dann wirklich verkauft werden. Danach wird über die Vergabe der übrigen verbliebenen Grundstücke entschieden", informierte der Bürgermeister.
Insgesamt entstanden im Zuge der Erschließung auf einem 4,1 Hektar großen Areal am östlichen Ortseingang 47 neue Baugrundstücke. Bei der Festlegung des Kaufpreises hatte sich der Gemeinderat für den Betrag von 225 Euro je Quadratmeter voll erschlossenen Baulands ausgesprochen. Eine Bebauung ist innerhalb von fünf Jahren bindend vorgeschrieben, ansonsten hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht. Die Vergabe der Grundstücke erfolgte nach einem vom Gemeinderat ausgearbeiteten Punktesystem.