Gram darf weiterhin Tag und Nacht seiner Jagdlust frönen, wenn auch nicht uferlos, wie der Richter ihn warnt. Aber wenn er nicht häufiger schieße als von den Klägern vorgebracht, sei das von den Bewohnern des einsam gelegenen Hofgutes Greußenheim als unwesentliche Beeinträchtigung hinzunehmen, begründet er die Klageabweisung.
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