Die Würzburger Bürgermahlzeit beruht auf einem Vertrag zwischen König Albrecht und der Würzburger Bürgerschaft aus dem Jahr 1303.
Seit 1296 befand sich die Stadt in kaiserlicher Ungnade und Reichsacht, da sie Verträge zwischen dem früheren König Adolph und ihrem Bischof nicht eingehalten und keine Abgaben gezahlt hatte. Die Reichsacht bedeutete, dass die Stadt weder Steuern erheben noch vor Gericht sprechen durfte. Würzburg durfte nichts produzieren, kaufen oder verkaufen. Bevor König Adolph den Frevel der Würzburger auf noch schlimmere Weise bestrafen konnte, wurde er seines Amtes enthoben und erschlagen.
Sein Nachfolger König Albrecht forderte die Stadt auf, sich gütlich mit ihm zu einigen. Deshalb schickten die Würzburger eine Gesandtschaft zum König, um sich zu entschuldigen und um Gnade zu bitten. Der König entschied, selbst nach Würzburg zu reisen und seinen Richterspruch zu verkünden.
Der König kam, hob die Reichsacht auf und sicherte der Stadt von neuem seinen Schutz sowie ihre alten Rechte und Freiheiten zu. Zur Sühne sollten ihm 30 Fuder guten Frankenweins (das entspricht 265 Hektolitern) geliefert werden.
Am Tag des Hl. Gemehr, am 30. August 1303, wurde vor der versammelten Bürgerschaft der neue Vertrag zwischen Bürgern und König verlesen. Die Dankbarkeit der Würzburger war so groß, dass sie im Hof des Grafeneckart ein festliches Abendessen mit Tanz veranstalteten. Fortan feierten die Würzburger zur Erinnerung an dieses Ereignis jedes Jahr am Tag des Gemehr ein Bürgermahl am Grünen Baum des Rathauses.Rö.