1775 in Sulzfeld bei Gerolzhofen geboren, besuchte Behr in Würzburg das Gymnasium und studierte an der Alma Julia Philosophie und Rechtswissenschaften. Nach einem Zwischenaufenthalt an der Göttinger Universität erhielt er bereits als 24-Jähriger eine außerordentliche Professur für Staatsrechtslehre und Lehensrecht. Mit seinem ersten bedeutenden Werk "System der allgemeinen Staatsrechtslehre", 1804 veröffentlicht, erregte er nicht nur innerhalb der Jurisprudenz Aufsehen.
Glänzender Redner
Durch glänzende Reden und zahlreiche Publikationen, in denen er sich nachhaltig für liberale Ideen und eine starke Volksvertretung einsetzte, machte er sich weit über Würzburg hinaus einen Namen. So überrascht es nicht, dass Behr bereits 1818 in den Landtag gewählt wurde, wo er sich in scharfen Debatten profilierte.
1821 wurde Behr vom Kollegium der Gemeindebevollmächtigten in Nachfolge des verstorbenen Ignaz von Brock zum 1. rechtskundigen Bürgermeister Würzburgs gewählt und 1824 auf Lebenszeit bestätigt. Mit der Annahme des Amtes verlor Behr allerdings seine Professur und sein Abgeordnetenmandat. Als Stadtoberhaupt hatte er beachtliche Erfolge zu verzeichnen. 1822 wurde auf seine Initiative die Städtische Sparkasse gegründet, eine Richtung weisende Entscheidung zur Entlastung stark verschuldeter Schichten der Einwohnerschaft. Ab 1825 vertrat er als Abgeordneter die unterfränkischen Städte in der Ständeversammlung. Die Zulassung wurde ihm allerdings vom inzwischen konservativ bestimmten König Ludwig I. aus formalen Gründen untersagt, so dass er nur über Veröffentlichungen und Reden politisch wirken konnte.
Behrs Ziele waren Pressefreiheit, volle Gewerbefreiheit und Steuererleichterungen. Ein beachtlicher kommunalpolitischer Erfolg gelang ihm, als er bis 1832 die enorme Schuldenlast der Stadt von zwei Millionen Gulden zu halbieren vermochte. Regelmäßig wurde Behr in den folgenden Jahren als Repräsentant der unterfränkischen Städte für die Ständeversammlung wiedergewählt, der Zutritt ihm jedoch jedes Mal vom König verweigert. Alle legalen Mittel, hiergegen anzugehen, blieben erfolglos.
Politische Unruhen
Die Pariser Julirevolution von 1830 führte nicht zuletzt in Deutschland zu politischen Unruhen. In München wurde die Universität geschlossen, für periodische Blätter die Zensur eingeführt. 1832 hielt Behr auf dem Gaibacher Fest, das zeitgleich zum Hambacher Fest stattfand, zwei engagierte Reden, in denen er sich für die Verbesserung der bayerischen Verfassung aussprach. Daraufhin entzog König Ludwig ihm sein Vertrauen mit der Begründung, in Würzburg sei die polizeiliche Ordnung nicht mehr gewährleistet.
Das devote Gremium der Gemeindebevollmächtigten veranlasste gegen den Protest zahlreicher Bürger den Magistrat, die Entlassung Behrs einzuleiten. Gegen Behr wurde hierauf durch den Regierungspräsidenten von Rechberg wegen "hoch- und staatsverräterischer Umtriebe und Majestätsbeleidigung" ermittelt. Am 24. Januar 1833 wurde er verhaftet, nach München verlegt und nach zwei Jahren Untersuchung durch das Münchner Kreis- und Stadtgericht verurteilt. Behr verlor sämtliche Ämter und Würden, musste öffentliche Abbitte vor dem Bild des Königs leisten und wurde zur Festungsstrafe (Kettenstrafe) auf der Festung Oberhaus in Passau verurteilt.
1836 wurden die Haftbedingungen gemildert, wiederholte Begnadigungsgesuche jedoch abgelehnt. 1842 erlaubte König Ludwig, dass Behr zu seiner Tochter nach Bamberg übersiedeln durfte, 1847 wurde ihm der Rest der Strafe erlassen.
Als Münchner Bürger im März 1848 das Zeughaus stürmten, war Ludwig I. unter dem Druck der liberalen Bewegung zu weit reichenden Reformen bereit. Daraufhin wurde Behr, wie andere politisch Verfolgte, voll rehabilitiert. Im April 1848 beschloss der Würzburger Stadtrat, Behr nach Würzburg einzuladen; er genehmigte ihm eine Pension von 1800 Gulden im Jahr und gab ihm seine Ehrenrechte als Bürgermeister zurück.
Entschädigung vom Parlament
Auch auf politischer Ebene gelang Behr volle Anerkennung. Als Abgeordneter der Stadt Kronach wurde er in die erste deutsche Nationalversammlung der Frankfurter Paulskirche gewählt. Vom bayerischen Parlament erhielt er eine Entschädigung von 10 000 Gulden. Es war ihm allerdings kein langes Wirken beschieden: nach drei Jahren verstarb Behr 1851 im 76. Lebensjahr in Bamberg.
1983 schuf die Stadt Würzburg eine Behr-Medaille für Verdienste um Demokratie und Freiheitsrechte.
Anlässlich der 1300-Jahrfeier hat das Stadtarchiv eine mehrteilige Stadtgeschichte herausgebracht, deren ersten beiden Bände bereits vorliegen. In loser Folge veröffent- lichen wir Auszüge. Der Autor des heutigen Beitrags ist Direktor des Archivs.