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VEITSHÖCHHEIM: Solarkraftwerk wird deutlich wachsen

VEITSHÖCHHEIM

Solarkraftwerk wird deutlich wachsen

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    Der Gemeinderat stimmte bereits zu, für das „Solarkraftwerk II“ das notwendige Bebauungsplanverfahren in Gang zu setzen. Bis 11. Juni konnten dazu bereits die Bürger ihre Meinung kundtun.

    Das „Solarkraftwerk I“ auf dem 60 000 Quadratmeter großen Acker nördlich der Kreisstraße am Rand des Waldgebietes „Gebranntes Hölzlein“ mit einer Modulfläche von 13 900 Quadratmetern und der Einspeisung von maximal vier Megawatt hat die Firma bisher noch nicht in Angriff genommen.  

    Keine große Diskussion

    Nun konnte Beck Energy sich offenbar auch mit zwei Gadheimer Landwirten insoweit einigen, als dass diese insgesamt 120 000 Quadratmeter Ackerland zur Erweiterung der Anlage zur Verfügung stellen. Der eine Acker grenzt westlich zum Waldfriedhof hin an, während die andere Fläche südlich der Kreisstraße und östlich der Verbindungsstraße nach Oberdürrbach liegt.

    Im Gemeinderat und später auch im Hauptausschuss gab es wie im bereits im ersten Verfahren zu dem Vorhaben keine große Diskussion. Wie zu hören war, leiste die privat betriebene PV-Anlage einen Beitrag zu der von der Gemeinde im Klimaschutzkonzept als Leitziel angestrebten CO2-Neutralität.

    Stellungnahme abwarten

    Zur Erweiterung wurden auch die Träger öffentlicher Belange gehört. Inwieweit im Erweiterungsgrundstück nördlich der Kreisstraße Bodendenkmäler hinderlich sein könnten, die hier das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Jahr 2001 vermutete, muss laut Bürgermeister noch abgewartet werden. Damals hatte die Gemeinde wegen der Vermutung hier auf die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen verzichtet

    Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sollen wie schon beim „Solarkraftwerk I“ durch entsprechende Bepflanzungs-Festsetzungen im Bebauungsplan größtmöglich ausgeglichen werden. Durch die Bildung von Sonderstandorten wird laut Umweltbericht mit einer ökologischen Verbesserung in Bezug auf den Schutz von Pflanzen, Tieren und dem Trinkwasserschutz gerechnet. Die Firma hat alle hierfür anfallenden Kosten in vollem Umfang zu tragen.

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