Hintergrund ist das Bayerische Feiertagsgesetz von 2005. Es verbietet an „stillen“ Feiertagen wie Totensonntag, Volkstrauertag und Karfreitag Unterhaltungsveranstaltungen, wenn sie keinen „ernsten Charakter“ haben. Am Karfreitag als hohen christlichen Feiertag, sind außerdem in Gaststätten „musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten.
WÜRZBURG