In Artikel 3 listet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 die Gruppen auf, die im Dritten Reich Opfer von Diskriminierung und Verfolgung geworden waren. Eine Gruppe fehlt: Menschen, die gleichgeschlechtlich lieben. Für Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, ist dies kein Zufall: „Für die Schwulen in Deutschland bedeutete der Zusammenbruch des Dritten Reichs nicht das Ende ihrer strafrechtlichen Verfolgung und gesellschaftlichen Ausgrenzung“, sagte Hochrein am Mittwochabend im Bockshorn. Dort fand anlässlich der 17. Würzburger Stolpersteinverlegung die Gedenkveranstaltung für die Opfer der NS-Diktatur statt.
WÜRZBURG