Einen Führerschein zu besitzen, bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit – gerade, wenn man eher ländlich wohnt und die ÖPNV-Anbindung zu wünschen übrig lässt. Doch den Führerschein zu machen, können sich immer weniger Menschen leisten. Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für den Fahrschulbesuch und die Führerscheinprüfung in den vergangenen Jahren stark angestiegen: Im Vergleich zu 2020 mussten Fahrschüler 2024 rund 38 Prozent mehr bezahlen. Laut Bundesverkehrsministerium (BMV) liegt der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B derzeit bei rund 3400 Euro. Der ADAC hat jedoch berechnet, dass Kosten für die Fahrschule von bis zu 4500 Euro nicht unüblich sind. Das soll sich nun ändern. Das Bundesverkehrsministerium plant eine Reform der Fahrschulausbildung, wodurch auch der Führerschein günstiger werden soll. Was ist geplant?
Führerschein soll günstiger werden: Reformpaket vorgestellt
Union und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag eine Reform für bezahlbare Führerscheine vereinbart. Nun hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am Donnerstag, dem 16. Oktober 2025, Reformvorschläge vorgestellt, berichtet die Tagesschau. Die Eckpunkte des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“, die man auf der Webseite des BMV einsehen kann, umfassen sowohl die theoretische Fahrausbildung als auch den Praxisteil der Fahrschule sowie Maßnahmen zur Preistransparenz und Entbürokratisierung.
Fahrschule im Wandel: App und Simulator sollen günstigeren Führerschein ermöglichen
Was sich im theoretischen Teil ändern soll:
- Digitalisierung: Es soll keinen verpflichtenden Präsenzunterricht mehr geben. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig digital anzueignen, zum Beispiel per App oder Lernplattform. Damit ginge auch ein Bürokratierückbau einher: Fahrschulen müssten keine Schulungsräume bereithalten, die Länder müssten die Einhaltung der Vorgaben nicht mehr kontrollieren.
- Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung soll künftig um ein Drittel gekürzt werden. Er enthalte derzeit 1169 Fragen, so das Verkehrsministerium.
Was sich im praktischen Teil ändern soll:
- Simulatoren: Zukünftig sollen Fahrsimulatoren vermehrt zum Einsatz kommen, um Fahrübungen teilweise von der Straße in den virtuellen Raum zu verlagern.
- Weniger Sonderfahrten: Auch die Anzahl verpflichtender Sonderfahrten – etwa bei Nacht, auf Autobahnen oder Landstraßen – soll reduziert werden. Einige dieser Fahrten könnten künftig im Simulator absolviert werden.
- Fahrprüfung: Zudem ist geplant, die Dauer der praktischen Fahrprüfung auf 25 Minuten zu verkürzen, was den europäischen Mindestanforderungen entspricht.
Außerdem sollen Fahrschulen unter anderem von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten entlastet werden. Ein weiterer Punkt: Es soll diskutiert werden, inwieweit Eltern oder nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können. Zudem soll es künftig möglich sein, online Informationen zu den Preisen und Durchfallquoten von Fahrschulen einzusehen, um einen besseren Vergleich von Kosten und Qualität zu ermöglichen. Ein Problem dürfte allerdings weiterhin das sogenannte Wohnortprinzip darstellen: Der Führerschein darf grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle erworben werden. Das heißt, wenn man nicht viele Fahrschulen vor Ort zur Auswahl hat, nützt einem auch die Preistransparenz nichts.
Die Vorschläge des Reformpakets sollen nun laut BMV gemeinsam mit den Ländern und der Fahrschulbranche weiterentwickelt werden. Ziel sei es, die rechtlichen Änderungen im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg zu bringen. Bundesminister Schnieder sagte abschließend dazu: „Unser Ziel ist klar: Eine moderne, sichere und bezahlbare Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein. Gemeinsam mit den Ländern will ich dafür sorgen, dass der Führerschein für jeden bezahlbar bleibt.“
Übrigens: Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2025 auf Probleme mit E-Scootern reagiert, die in immer mehr Unfälle verwickelt sind. Sie kündigte Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften an, um E-Scooter-Unfälle zu verringern. Eine Führerscheinpflicht für E-Scooter ist aktuell nicht Teil der geplanten Änderungen.
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