Der Ivorer Yacouba K. soll abgeschoben werden, weil der Asylantrag negativ beschieden wurde. Er will aber bei seiner Familie bleiben und ist untergetaucht. Die Redaktion hat nun das Polizeipräsidium Unterfranken nach dem Ablauf von Abschiebungen gefragt. Eine Sprecherin des Präsidiums antwortete schriftlich auf die Fragen.
Wie ist das Procedere, wenn eine Person abgeschoben werden soll?
Die Planung der Abschiebung, etwa Flugbuchung, Beschaffen von Reisedokumenten, ist Aufgabe der Ausländerbehörden und des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR). Die Koordinierungsgruppe Asyl bei der Polizeiinspektion Schweinfurt als Zentralstelle für Unterfranken plant den polizeilichen Einsatz im Rahmen der Vollzugshilfe für die Ausländerbehörden.
Zu den weiteren konkreten zeitlichen und taktischen Abläufen einer polizeilichen Abschiebung können wir keine Angaben machen. Hintergrund hiervon ist, dass durch die Veröffentlichung der polizeilichen Vorgehensweise sowohl der Erfolg zukünftiger Maßnahmen als auch die Sicherheit für alle im Einsatz Beteiligten und Betroffenen gefährdet werden könnte.
Bekommt die Polizei eine Mitteilung von der Regierung von Unterfranken und wird dann aktiv?
Für die Vollzugshilfe sind Beamte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste zuständig. Die Mitteilung hierzu erfolgt durch die Regierung von Unterfranken.
Wie oft wird nach den Menschen geschaut?
Wir als unterfränkische Polizei stehen fortlaufend in enger Abstimmung mit den im Zusammenhang mit Abschiebungen beteiligten Stellen. Dies beinhaltet insbesondere die Planung und Umsetzung der Maßnahmen bis hin zur Abschiebung. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, findet damit verbunden zum einen auch weiterhin ein Informationsaustausch mit den beteiligten Stellen statt. Zum anderen werden die erforderlichen Maßnahmen erneut geprüft.

