Der Grenzwert, der nach dem Konsum von Cannabis noch zum Autofahren berechtigt, liegt nach der Reform des Cannabis-Gesetzes bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut (früher ein Nanogramm). Tetrahydrocannabinol (THC) ist der berauschende Stoff im Harz der „Gras“-Pflanze.
Schondra
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