Nach dem seit Januar 2024 geltenden bundesweiten Wärmeplanungsgesetz sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, mit dem Ziel, die künftige Wärmeversorgung nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten. Für Gemeinden wie Nüdlingen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt diese Frist bis zum 30. Juni 2028.
Nüdlingen
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