Das Kommunalunternehmen des Landkreises informiert in einer Pressemitteilung, dass am 1. Juli die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2025 fällig werden. Dies betrifft ausschließlich den Landkreis, ohne die Stadt Bad Kissingen. Dabei besteht die Möglichkeit, die Gebühren per Einzugsermächtigung zu bezahlen oder zu überweisen.
Bad Kissingen