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Bad Kissingen: Radler und Scooter-Fahrer: Zehn Verstöße in drei Stunden

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Radler und Scooter-Fahrer: Zehn Verstöße in drei Stunden

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    Tagsüber ist Radeln und Rollerfahren in der Fußgängerzone verboten. Daran erinnern (von links) Polizeioberkommissarin Martina Fischlein, Oberbürgermeister Dirk Vogel, Polizeihauptkommissar Florian Heuring, Jeffrey Hodge vom Verkehrsüberwachungsdienst und Ordnungsamtsleiterin Corina Büttner.
    Tagsüber ist Radeln und Rollerfahren in der Fußgängerzone verboten. Daran erinnern (von links) Polizeioberkommissarin Martina Fischlein, Oberbürgermeister Dirk Vogel, Polizeihauptkommissar Florian Heuring, Jeffrey Hodge vom Verkehrsüberwachungsdienst und Ordnungsamtsleiterin Corina Büttner. Foto: Ben Kiesel

    Rad- und Scooter-Fahrer müssen tagsüber ihre Fahrzeuge durch Bad Kissingens Fußgängerzone schieben. Das Radeln und Rollerfahren durch die Fußgängerzone ist nämlich nur von 18 Uhr abends bis 10 Uhr morgens erlaubt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Bad Kissingen.

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