Das Landratsamt Bad Kissingen ist für eine Regelung oder Einschränkung der Wasserentnahme zuständig, sieht für eine solche Regelung allerdings bisher keinen Anlass. Für weitere Maßnahmen, wie das Verbot von offenem Feuer, seien die Kommunen selbst verantwortlich.
Landkreis Bad Kissingen
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