Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bad Kissingen
Icon Pfeil nach unten
Hammelburg
Icon Pfeil nach unten

Oberthulba: Die Bordsteinrampen müssen weg

Oberthulba

Die Bordsteinrampen müssen weg

    • |
    • |
    • |
    Die Bordsteinrampen sind immer öfter an den Straßen zu sehen. Aber sie sind nicht erlaubt; im Bild die "selbstgebastelten".
    Die Bordsteinrampen sind immer öfter an den Straßen zu sehen. Aber sie sind nicht erlaubt; im Bild die "selbstgebastelten". Foto: Hhilmar Ruppert

    Im Gemeindegebiet des Marktes Oberthulba wurden vermehrt an oder vor Grundstückseinfahrten angebrachte oder sogar fest installierte Bordsteinrampen auf öffentlichen Straßen festgestellt. Trotz ihrer scheinbaren Praktikabilität ist die Nutzung solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig, heißt es bei der ersten Marktgemeinderatssitzung nach der Sommerpause.

    Diskutieren Sie mit
    2 Kommentare
    franz-peter potratzki

    Dies ist ein interessanter Bericht. Diese Bordsteinrampen gelten als Hindernisse gemäß § 32 StVO und gefährden andere Verkehrsteilnehmer. Dazu zählt ebenfalls der § 315b "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr". Diese Bordsteinrampen zählen dazu. Allerdings bleibt bei mir die Frage: "Gibt es diese Rampen erst seit ein paar Tagen oder schon mehrere Monate oder Jahre. Hat die Gemeinde hier Ihre Aufsichtspflicht verletzt, oder warum wurden die fest installierte Bordsteinrampen auf öffentlichen Straßen erst jetzt festgestellt. Da diese nicht erlaubt sind, müssen diese laut Bericht nun entfernt werden. Da diese also illegal angebracht sind, können sie laut § 51 Abs. 1 Nr. 5 Landesstraßengesetz mit einer Strafe bis 5000 € geahndet werden. Ich hoffe, die Gemeinde handelt auch danach. Die Strafe muss natürlich nicht diese Höchstsumme erreichen, aber sie muss schon eine spürbare Höhe haben.

    |
    Roland Albert

    Soll jetzt die Gemeinde wegen Unterlassung zahlen oder der Bürger wegen so einem Muckenschiss…😀zuweilen muss man in D aufpassen, dass es einem beim Kopfschütteln nicht das Hirn rauskegelt…

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden