Die Marktgemeinde ist gesetzlich verpflichtet, bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heißt es: „Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.“
Maßbach