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Thundorf: Es gibt bald neue Bauplätze in Rothhausen und in Thundorf

Thundorf

Es gibt bald neue Bauplätze in Rothhausen und in Thundorf

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    Im Verlauf des Radwegs erfolgt die Erweiterung des Baugebiets Kutschenweg.
    Im Verlauf des Radwegs erfolgt die Erweiterung des Baugebiets Kutschenweg. Foto: Philipp Bauernschubert

    Im Zentrum der Gemeinderatssitzung, bei der sich der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, Fabian Röder, vorstellte, standen die Bebauungspläne „Unterer Berg II“ in Rothhausen und der Bebauungsplan „Kutschenweg“ in Thundorf.

    Bereits in seiner Sitzung am 19. September 2024 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Unterer Berg II“ im Gemeindeteil Rothhausen neu gefasst und damit den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 20. Oktober 2022 für ein beschleunigtes Verfahren aufgehoben. Anlass war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, nachdem beschleunigte Verfahren nicht angewendet werden dürfen. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde gestoppt.

    Nun im Regelverfahren

    In Abstimmung mit dem Landratsamt Bad Kissingen ist die Aufstellung des Bebauungsplans nun im Regelverfahren vorgesehen. Damit wurde das Planungsbüro Bautechnik Kirchner aus Oerlenbach beauftragt, ebenso mit der Bauleitplanung. Es soll ein allgemeines Wohngebiet, einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung, realisiert werden.

    Der vom Planungsbüro ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes „Unterer Berg II“ in der Fassung vom 8. Mai 2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt. Die noch nicht feststehenden Ausgleichsflächen sind nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nachzureichen. Dann werden die Pläne der Öffentlichkeit und den Behörden öffentlicher Belange vorgelegt.

    Immer wieder Anfragen

    Für Thundorf liegen der Gemeinde zahlreiche Bauanfragen vor. Im gesamten Ort steht aktuell nur ein gemeindlicher Bauplatz zur Verfügung. Die noch unbebauten Privatgrundstücke in den Siedlungsgebieten werden trotz wiederholter Anfragen durch die Gemeinde von den Eigentümern nicht verkauft. Um der Grundstücksnachfrage zu genügen, sollen deshalb östlich des bestehenden Wohngebietes „Kutschenweg“ neue Flächen für Wohnbebauung erschlossen werden.

    Das Areal ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Thundorf vollständig als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, hieß es in der Sitzung. Bereits 2022 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Wohngebietes gefasst. Peter Piel von der Unteren Naturschutzbehörde sprach über die notwendigen Ausgleichsflächen.

    Allgemeines Ziel ist die Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes im Anschluss an den östlichen Ortsrand. Der Bebauungsplan umfasst vorläufig eine Fläche von rund 4044 Quadratmetern.

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