Das neue Ladenschlussgesetz, das ab 1. August in Bayern gilt, regelt unter anderem den Betrieb von „digitalen Kleinstsupermärkten“. Sie dürfen, wenn sie bis zu 150 Quadratmeter Verkaufsfläche besitzen, rechtssicher 24/7 geöffnet sein.
Münnerstadt/Elfershausen/Poppenlauer/Premich
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