Die Irrfahrt von Elch Erwin alias Lord Fynn, der aus dem Wildpark Pforzheim nach Bayern gebracht werden sollte und dann unverhofft im Schwarzwald landete, beschäftigt Öffentlichkeit und Polizei. Wie konnte es geschehen, dass der Jungbulle einem Tiertransporteur übergeben wurde - und dieser Transport so dubios endete?
Wie sind die Vorschriften?
Um so ein Tier transportieren zu dürfen, braucht der Transporteur laut einem Polizeisprecher eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes. Ob der von der Polizei mittlerweile kontaktierte Transporteur eine solche Genehmigung gehabt habe und welches Veterinäramt zuständig gewesen sei im Falle des Elches, müsse nun geklärt werden.
Der Wildpark selbst muss nach Worten von Carsten Schwarz, dem Leiter des Wildparks Pforzheim, einen Herkunftsnachweis für das Tier ausfüllen und dem Transporteur mitgeben. Des Weiteren ist eine Transportbescheinigung nötig, auf der Tag und Uhrzeit stehen, an dem das Tier verladen wurde und gegebenenfalls vermerkt ist, wann das Tier zuletzt getränkt und/oder gefüttert wurde. Außerdem müsse der Zielort - in dem Fall war es Passau - auf den Papieren stehen. All dies sei geschehen.
Welche besonderen Regeln gibt es noch?
Elche sind keine streng geschützten Tiere, genauso wenig wie etwa Hirsche. Will man sie aber irgendwohin bringen, dann müssen laut der sogenannten EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Für Langstreckentransporte bedarf es unter anderem eines Befähigungsnachweises und einer behördlichen Zulassung des Transportunternehmens.
Wer trägt letztlich die Verantwortung für das Tier?
Die Verantwortung liegt in den Händen des Transporteurs, sobald ihm das Tier korrekt übergeben wurde, wie Schwarz sagt. Der Park selbst lege in Jahresberichten Rechenschaft darüber ab, welchen Zuwachs es im Bestand gegeben habe und welche Tiere wann und wohin abgegeben worden seien.
Einen direkten Kontakt zu dem Gehege in Passau, das nach Angaben des Transporteurs Elch Erwin alias Lord Fynn habe aufnehmen wollen, habe es nicht gegeben, man habe auf den Transporteur vertraut. Die Stadt Passau teilte auf Anfrage mit: «Dass ein Elch in unser Stadtgebiet überstellt werden sollte, ist uns nicht bekannt.»
War das zulässig?
Das ist unklar und muss die Polizei ermitteln. Denn laut Veterinäramt des Landkreises Karlsruhe gilt ganz allgemein Folgendes: «In der Verantwortung des abgebenden Parks liegt es ebenso, zu prüfen, ob das Tier im aufnehmenden Park auch entsprechend seiner Bedürfnisse untergebracht werden kann. Diese Absprache findet zwischen den Parks direkt statt.»
Warum ist immer noch alles so nebulös im Casus Elch?
Weil der langjährige Transporteur nach Worten von Schwarz schweigt. Für die Verladung des Jungbullen in den Transporter gibt es den Angaben zufolge Zeugen - was dann während des Transportes geschah, ist laut Wildpark und Polizei vollkommen unklar.
Der Transporteur sei mutmaßlich der Einzige, der darüber Auskunft geben könne, sagt der Polizeisprecher. Da er aber möglicherweise als Beschuldigter gelten könnte, müsse er nicht zwangsläufig aussagen. Die Polizei stehe noch am Anfang der Ermittlungen. Mehrere Vernehmungen, darunter die des Transporteurs, stünden an.
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