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Betrunkener mit Schreckschusswaffe und Einhandmesser unterwegs: Polizei schreitet am Ostbahnhof München ein

Ostbahnhof München

Betrunkener mit Schreckschusswaffe und Einhandmesser unterwegs: Bundespolizei schreitet ein

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    Am Ostbahnhof in München hat die Bundespolizei einen Mann kontrolliert, nachdem ein Zeuge den Beamten einen Hinweis gegeben hatte.
    Am Ostbahnhof in München hat die Bundespolizei einen Mann kontrolliert, nachdem ein Zeuge den Beamten einen Hinweis gegeben hatte. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Gegen 21.35 Uhr hat am Sonntagabend ein Zeuge einen verdächtigen Mann am Ostbahnhof der Polizei gemeldet: Wie diese berichtet, sei ein 42-Jähriger mit einer sichtbar am hinteren Hosenbund getragenen Pistole auffällig geworden. Der Hinweisgeber sollte nach Bundespolizei Recht behalten, denn eine Streife kontrollierte den Mann am Busbahnhof – und wurde gleich mehrfach fündig.

    Bundespolizei stellt Schreckschusswaffe und Einhandmesser sicher

    Unmittelbar nach dem Zeugenhinweis hätten die Bundespolizisten Unterstützung angefordert und die Fahndung eingeleitet. Nur wenige Minuten später, heißt es im Polizeibericht, sei die verdächtige Person angetroffen und fixiert worden. Die auf den ersten Blick echt wirkende Pistole, die der 42-Jährige aus München bei sich führte, entpuppte sich als Schreckschusspistole samt sieben sogenannter Knallkartuschen des Kalibers 9 mm. Diese trug er in einem Holster bei sich.

    Schreckschusspistole samt Munition präventiv sichergestellt

    Zwar, so habe sich auf dem Revier bei genauerer Überprüfung herausgestellt, bedürfe es für die Waffe keine gesonderte Erlaubnis, was den Erwerb angeht. Allerdings sei zum Tragen dieser Waffe in der Öffentlichkeit ein Kleiner Waffenschein erforderlich, den der Verdächtige im Gegensatz zu einem Ausweis nicht vorzeigen konnte. Die Beamten stellten die Pistole sicher, sei der Mann doch mit 1,22 Promille alkoholisiert gewesen. Die zuständige Waffenbehörde der Landeshauptstadt München sei informiert worden.

    Doch damit nicht genug: Neben der echt wirkenden Schreckschusspistole hatte der Mann ein Einhandmesser dabei. Damit verstieß er gegen das Waffengesetz. Die Beamten stellen demnach auch diese Waffe von ihm sicher.

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