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Flughafen München: Passagier will lebende Schildkröten schmuggeln - und fliegt auf

Flughafen München

Ohne Wasser und Nahrung: Passagier fliegt mit lebenden Schildkröten im Gepäck auf

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    Sieben Tunesische Landschildkröten hat der Zoll am Flughafen München sichergestellt. Die Tiere waren teils mit Klebeband umwickelt und in Alufolie und leeren Eisboxen verpackt gewesen.
    Sieben Tunesische Landschildkröten hat der Zoll am Flughafen München sichergestellt. Die Tiere waren teils mit Klebeband umwickelt und in Alufolie und leeren Eisboxen verpackt gewesen. Foto: Hauptzollamt München

    Eingepfercht in leeren Eiscremeboxen, teilweise mit Klebeband fixiert und allesamt ohne Verpflegung: In diesem Zustand hat der Zoll eigenen Angaben nach am Flughafen München sieben lebende Tunesische Landschildkröten sichergestellt. Offenbar hatte ein Reisender versucht, die unter strengem Artenschutz stehenden Tiere unter widrigen Bedingungen zu transportieren. Die Beamten kamen dem Mann schließlich bei einer Kontrolle des Transitgepäcks auf die Schliche - für die Tiere und den Passagier hat das Konsequenzen.

    Mutmaßlicher Tierschmuggel fliegt auf: Zoll beschlagnahmt Schildkröten

    Anders als andere wertvolle und kuriose Fundsachen landen die blinden Passagiere jedoch nicht bei einer Auktion. Wie der Zoll mitteilt, wurden die Tiere nach der Beschlagnahme umgehend zur Reptilienauffangstation München gebracht. Aufgrund des mutmaßlichen Schmuggelversuchs mussten sie medizinisch versorgt werden. Schließlich seien die Reptilien, teils mit Klebeband gefesselt und ohne Wasser und Nahrung, in leeren Kunststoffboxen befördert worden. Die Auffangstation weiß um die Beliebtheit der Tiere als Urlaubsmitbringsel und betont auf ihrer Homepage, dass Tunesische Landschildkröten besondere Bedingungen wie eine höhere Tagestemperatur und erhöhte Luftfeuchtigkeit benötigen.

    Artenschutzrechtliche Dokumente gemäß der Bestimmungen des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens sowie der EU-Artenschutzverordnung habe der Mann laut Zoll für die Schildkröten jedoch nicht vorlegen können. Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, betont daher, dass ein Strafverfahren eingeleitet worden sei. Das Zollfahndungsamt München ermittle.

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