Der Tod eines 15-Jährigen nach einem Streit zweier Gruppen in Mittelfranken hatte im Juni für große Bestürzung gesorgt. Nun ist eine 19-Jährige wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Ansbach wirft der Deutschen vor, mit dem Jugendlichen am 21. Juni dieses Jahres an einer Bushaltestelle in Ramsberg am Brombachsee – einem Ortsteil von Pleinfeld – in Streit geraten zu sein.
Dabei soll sie dem 15-Jährigen zunächst einen Faustschlag verpasst und anschließend mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Der Jugendliche starb noch vor Ort. Die Anklage sieht bei der Tat das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Bei der Tatwaffe handelt es sich laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft um ein Taschenmesser.
Gruppen trafen zufällig aufeinander
Der 15-Jährige soll laut Angaben der Polizei an dem Abend mit ein bis zwei Bekannten unterwegs gewesen und zufällig auf die Gruppe der 19-Jährigen mit fünf bis acht Personen gestoßen sein. Aus einem Gespräch heraus soll sich ein Streit entwickelt haben.
Zum Motiv für die Tat teilte die Staatsanwaltschaft mit, dem Streit seien «höchstwahrscheinlich fremdenfeindliche Äußerungen» der 19-Jährigen gegenüber dem Jugendlichen vorausgegangen. Dieser habe die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. «Dass Ausländerfeindlichkeit tragendes Motiv der Tat war, haben die Ermittlungen nicht ergeben», fügte die Behörde hinzu.
Videoaufnahme zeigt die Tat
Für die Anklage kann die Staatsanwaltschaft demnach auf eine Videoaufnahme der Tat zurückgreifen, zudem seien 29 Zeugen und drei Sachverständige benannt worden. Über die Zulassung der Anklage hat nun eine Jugendkammer des Landgerichts Ansbach zu entscheiden.
Dabei wird auch zu entscheiden sein, ob für die 19-Jährige Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen ihr demnach bis zu 15 Jahre Haft, nach allgemeinem Strafrecht könnte sie gar eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.
19-Jährige war schon mehrfach gewalttätig
Die junge Frau soll laut Staatsanwaltschaft bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Sie habe mehrere Einträge im Erziehungsregister wegen Gewaltdelikten und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, hatte der Ansbacher Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier mitgeteilt. Die Verfahren seien gegen Auflagen nach dem Jugendstrafrecht eingestellt worden. Seit Ende Juni sitzt die 19-Jährige in Untersuchungshaft.
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